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Kommunikation
25. März 2020

Fördermaßnahmen in der Coronakrise

Die Unternehmen in der Coronakrise

Fördermöglichkeiten für von der Coronakrise betroffene Unternehmen

Informationen und Unterstützung für von der Coronakrise betroffene Unternehmen werden von verschiedenen Institutionen bereitgestellt. Wir geben Ihnen eine Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Sollten Sie als Mitgliedsunternehmen unsere weitere Unterstützung brauchen, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.

NBank

Anträge auf Liquiditätshilfen (Zuschüsse und Darlehen) können ab Mittwoch,
25.03.2020, 15 Uhr über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

Es gibt folgende Optionen:

Das Land stellt kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall als Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Das Besondere dabei ist, dass diese Liquiditätshilfe direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können außerdem einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen können. Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Hierzu gibt es eine Staffelregelung:

  • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Dieser Zuschuss kann z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden. Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.

Weitergehende Informationen finden Sie direkt auf der Seite der NBank:

KfW

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen
bei der Bewältigung der aktuellen Krise unterstützt werden. Dabei kommt der
KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit
Liquidität zu erleichtern.

Dazu gehört insbesondere der KfW-Unternehmerkredit. Dieser bietet Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern. Die Beratung zum KfW-Unternehmerkredit erfolgt durch die Hausbank.

Für junge Unternehmen, deren Gründung maximal 5 Jahre her ist, gibt es den klassischen ERP-Gründerkredit mit Krediten bis zu 100.000 Euro. Auch dieses Instrument stellt die KfW zur Verfügung und muss über die Hausbank beantragt werden. Weitere Infos dazu unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Existenzgr%C3%BCndung/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-(S3).html

Beantragung über Hausbanken

Die Beantragung von KfW-Förderkrediten soll grundsätzlich über die Hausbanken stattfinden, also nicht über die KfW selbst. Ansprechpartner für die Programme der KfW sind alle Sparkassen, genossenschaftlich organisierten Kreditinstitute (Volksbanken) und Banken.

KfW-Informationsseite

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

KfW-Telefon-Hotline: 0800 539 9001

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB)

Das Land hat seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Mrd. Euro erhöht. Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Auch für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

Finanzamt

Unternehmen, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unterstützt das Finanzamt mit steuerlichen Erleichterungen wie zinsfreier Steuerstundung, einer erleichterten Herabsetzung von Vorauszahlungen und Änderungen bei Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, sofern Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind. Anträge auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sollten bevorzugt via ELSTER (www.elster.de) an das Finanzamt gestellt werden.

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